Allgemeine Nutzungsbedingungen
1. Vertragsabschluss
- Betreiber der Werkstatt ist die „Fahrradselbsthilfewerkstatt Radschlag, Inh. B. Jarmus. Die
diensthabenden
Mitarbeiter vertreten den Inhaber während des Werkstattbetriebs.
- Nutzer ist, wer die Werkstatträume aufsucht, um Arbeiten an seinem Fahrrad zu verrichten.
- Der Betreiber stellt dem Nutzer einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Werkzeuge und Hilfsmittel kann
der
Nutzer
vom
Betreiber ausleihen.
- Mit Kenntnisnahme dieser AGBs und der Werkstattordnung sowie der Überlassung eines
Arbeitsplatzes
entsteht
ein
Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und Nutzer.
2. Preise, Fälligkeit und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.
- Nutzungsentgelte und Entgelte für Hilfestellungen ergeben sich aus der zum Nutzungszeitpunkt
gültigen Preistabelle.
- Die Zahlung erfolgt in Bar.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der verlangte Preis ohne Verzug nach Beendigung der
Arbeiten zu entrichten.
3. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Gegen die Ansprüche des Betreibers kann der Nutzer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbe
haltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein
rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
4. Eigentumsvorbehalt
- Der Betreiber trägt die Verantwortung für den funktionstüchtigen Nutzungs- oder Leihgegenstand bis
zur Übergabe an den Nutzer. Mit Übergabe geht die Verantwortung auf den Nutzer über.
- Der Nutzer ist verpflichtet, die Nutzungs- und Leihsache bestimmungsgemäß und pfleglich zu
behandeln. Für unsachgemäßen Umgang haftet der Nutzer bei Fahrlässigkeit und Vorsatz gegenüber dem
Betreiber und, soweit betroffen, gegenüber Dritten.
5. Gewährleistung und Sachmangel
- Mängelanzeigepflicht: Offensichtliche Mängel an Nutzungs- und Leihgegenständen sind vom Nutzer
sogleich nach Übergabe zu rügen.
- Der Betreiber wird nach Kräften Nachbesserung oder Ersatz vornehmen. Er kann jedoch hierzu nicht
verpflichtet werden, insbesondere dann nicht, wenn der zu betreibende Aufwand als unverhältnismäßig
anzusehen ist.
- Der Betreiber haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder Arglist des Betreibers beruhen, sowie
für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
6. Haftung
- Für Schäden oder Verlust an/von persönlichen Sachen des Nutzers, oder lose mit Fahrrädern oder
Teilen verbundenen Gegenständen haftet der Betreiber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Betreiber haftet nicht für das Verhalten der Nutzer untereinander.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen
1. Vertragsabschluss, Preise, Zahlung
- Der Käufer ist an die Bestellung 2 Wochen gebunden.
- Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens mit Übersendung der
Rechnung.
- Die zur Erstellung eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf
Grund eines Kostenvoranschlags werden dessen Kosten verrechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte
Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
- Gegen die Ansprüche des Betreibers kann der Nutzer nur dann aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder
ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
2. Lieferungen und Lieferverzug
- Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu
liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz
des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur last
fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.
- Wird ein schriftlich als verbindlich bezeichneter Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die
Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Regelungen.
- Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs
seitens des Herstellers/ Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die
Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf
erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
- Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt
dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und
Fertigstellungstermin zu informieren.
3. Abnahme
- Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht
ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag
ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen
geringeren Schaden nachweist. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag
zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an
sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im
Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt
wird.
- Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem
Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für die entstandenen Schäden.
- Reparaturgegenstände sind innerhalb von 14 Tagen ab Fertigstellungsanzeige oder vereinbartem
Fertigstellungstermin abzuholen. Kosten und Gefahren einer weiteren Aufbewahrung gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
4. Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
vor.
- Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder
Verpfändung der Ware nicht befugt.
5. Gewährleistung und Sachmangel
- Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist
von 12 Monaten, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung
gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
- Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung,
sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich oder unzumutbar
sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurück zu treten oder Minderung zu verlangen. Für die
Nutzung kann der Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag Nutzungsentschädigung verlangen.
- Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für
die Nutzung der Kaufsache verlangen.
- Bei Verkauf gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres ab Auslieferung Ware. Hiervon abweichend
erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der
Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger
beruflicher Tätigkeit handelt. Von diesen Regelungen ausgenommen sind Schadenersatzansprüche und
Ansprüche aus Sachmängeln, die der Verkäufer arglistig verschweigt. Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon ebenfalls unberührt. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten
die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Bei Reparaturen verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln nach Ablauf eines
Jahres nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.
- Grundsätzlich ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer zum Nachweis eines Sachmangels
verpflichtet, wenn der Fehler in Zusammenhang damit steht, dass:
- der Käufer die Kaufsache trotz des Fehlers weiter benutzt und dadurch zusätzliche Schäden
verursacht hat, oder
- den Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, oder
- der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeigneten Betrieb
instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch verursacht oder
verschlimmert worden ist, oder
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht
genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise
verändert worden ist, oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes
nicht befolgt hat.
Sollte dem Käufer dieser Nachweis nicht möglich sein, bestehen seitens des Verkäufers keine
Gewährleistungspflichten.
- Üblicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
6. Haftung
- Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des
Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
- Muss der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser Geschäftsbedingungen für einen
Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er beschränkt und zwar nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss absehbaren
typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben
und Gesundheit.
7. Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der Käufer keinen allge
meinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.